Transportbedingungen

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen – ADSp 2017 –

Hinweis: Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden ( § 431 HGB ) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/Kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Millionen Euro je Schadenfall sowie 2,5 Millionen Euro je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg beschränken.

Folgende zusätzliche Bedingungen gelten:

  • Die Frachtkosten gelten für die im Auftrag gen. Mengen, Volumen und Bedingungen.
  • Extrakosten (z.B. Hebebühnenzustellung, Überlagernahme oder Mehrverladungen) betreffend Volumen / Gewicht werden gesondert abgerechnet und vom Auftraggeber vergütet.
  • Gefahrgut muss bei Auftragsvergabe vorab angemeldet werden.
  • Für die Beladung stehen 3 h – für die Entladung 2 h frei. Jede weitere angefangene Stunde wird mit € 45,-/h abgerechnet und vom Auftraggeber vergütet.
  • Eine Stornierung des Auftrages wird mit 80 % der vereinbarten Fracht vergütet.
  • CMR bzw. Frachtbriefe mit Unterschrift des Empfängers (an vom Empfänger gewählter Stelle) gelten als Abliefernachweis und werden von uns innerhalb von 14 Tagen versendet.
  • Paletten- bzw. Gitterboxentausch sind nicht Gegenstand des Transportauftrages. Spanngurte und Antirutschmatten sind in üblicher Menge und Beschaffenheit vorhanden. Spezielle Anforderungen an Spanngurte bzw. Antirutschmatten, sowie Kantenschoner im Allgemeinen sind ausgeschlossen. Vom Verlader zur Verfügung gestelltes Ladungssicherungsmaterial wird von uns nicht finanziell erstattet oder retourniert.
  • Statusmeldungen sind nicht Bestandteil des Transportauftrages.
  • Für Beschädigungen an der Ware durch unsachgemäße Be-/Entladung übernehmen wir keine Haftung. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für Schäden am Fahrzeug die durch fehlerhafte Be-/ Entladung entstehen. Ebenso für Überschreitung der gesetzl. Nutz-  und Achslast.
  • Ein Umladeverbot bedarf der gesonderten Vereinbarung.
  • Es gilt ein Zahlungsziel von 45 Tagen als vereinbart.

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